Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung der Anmeldung durch das Mitglied, sofern kein abweichender Starttermin vereinbart wurde.
Es gelten folgende Mitgliedschaftsmodelle:
– EIN-Jahresmitgliedschaft; Laufzeit: 12 Monate, Berechtigt zu einer Trainingseinheit pro Kalenderwoche während der Öffnungszeiten.
– ZWEI-Jahresmitgliedschaft; Laufzeit: 24 Monate, Berechtigt zu einer Trainingseinheit pro Kalenderwoche während der Öffnungszeiten.
– FLEX-Mitgliedschaft; Laufzeit: 4 Wochen, Berechtigt zu einer Trainingseinheit pro Kalenderwoche während der Öffnungszeiten.
Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Grundlaufzeit in Textform gekündigt, verlängert sie sich automatisch auf unbestimmte Zeit.
Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit bleibt von einer ordentlichen Kündigung unberührt.
Folgende Zusatzleistungen können optional zur Mitgliedschaft hinzugebucht werden:
Komfort Service: Kann jederzeit hinzugebucht und mit einer Frist von 4 Wochen in Textform gekündigt werden. Die Laufzeit der Mitgliedschaft bleibt unberührt.
Nutrition Flat: Kann jederzeit hinzugebucht und mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Laufzeit der Mitgliedschaft bleibt unberührt.
Cardio Training: Beinhaltet ein zusätzliches EMS-Individualtraining pro Woche (ca. 20 Minuten). Eine Einweisung erfolgt vor der ersten Nutzung. Kann jederzeit hinzugebucht und mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
Zehnerkarten: Zehnerkarten sind nicht unabhängig von einer Mitgliedschaft erwerbbar. Sie haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Kaufdatum. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit ersatzlos, sofern kein gesetzlicher Anspruch entgegensteht.
Atemgasanalyse: Kann unabhängig von einer Mitgliedschaft gebucht werden. Die Abrechnung erfolgt gesondert gemäß aktueller Preisliste.
Die Mitgliedsbeiträge sowie Gebühren für Zusatzmodule werden monatlich im Voraus erhoben.
Das Startpaket sowie der anteilige Beitrag für den laufenden Monat sind mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Die Zahlungspflicht besteht auch dann fort, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, es sei denn, die Nichtnutzung beruht auf Umständen, die die EMS 103 GmbH zu vertreten hat.
Ruhen der Mitgliedschaft (Unterbrechung):
In folgenden Fällen kann die Mitgliedschaft auf Antrag unterbrochen werden:
Krankheit oder Verletzung (ab 4 Wochen, ärztliches Attest erforderlich), Schwangerschaft (maximal 12 Monate), Nachgewiesene berufliche Verhinderung (ab 8 Wochen)
Für die Dauer der Unterbrechung ruht die Beitragspflicht; die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.
Bei behördlich angeordneten Schließungen oder Fällen höherer Gewalt ruht die Mitgliedschaft automatisch.
Bei Zahlungsverzug ist die EMS 103 GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu erheben.
Gerät das Mitglied mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug, kann die EMS 103 GmbH den Vertrag nach Mahnung außerordentlich kündigen und Schadensersatz nach gesetzlichen Vorschriften geltend machen.
Die Zahlung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren.
Abbuchung erfolgt jeweils zum Monatsbeginn
Das Startpaket wird mit der ersten Abbuchung eingezogen
Das Mitglied erteilt ein entsprechendes SEPA-Mandat.
Die Frist für die Vorankündigung (Prenotification) wird auf 2 Tage verkürzt.
Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen und vom Mitglied zu vertreten sind, werden dem Mitglied mit einer Bearbeitungspauschale von 5,00 € berechnet. Darüber hinaus anfallende Bankgebühren werden zusätzlich weiterberechnet. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Nach mehrfachen Rücklastschriften behält sich die EMS 103 GmbH vor, das Lastschriftverfahren zu beenden und auf alternative Zahlungsarten umzustellen.
Die im Studio ausgehängte Haus- und Nutzungsordnung ist Bestandteil des Vertrags.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist die EMS 103 GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Vor Aufnahme des Trainings erfolgt eine verpflichtende Einweisung sowie gesundheitliche Aufklärung.
Das Mitglied bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme am EMS-Training bestehen bzw. verpflichtet sich, bestehende gesundheitliche Einschränkungen unaufgefordert mitzuteilen.
Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die EMS 103 GmbH haftet:
unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch bei einfacher Fahrlässigkeit
Für sonstige Schäden haftet die EMS 103 GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für fahrlässige Sach- und Vermögensschäden ist im Übrigen ausgeschlossen.
Für das EMS-Training wird spezielle Trainingskleidung mit integrierten Elektroden verwendet.
Die Bereitstellung erfolgt über einen gesonderten Vertrag mit der Firma schwa-medico GmbH.
Nutzung ausschließlich für Trainings bei der EMS 103 GmbH oder im Rahmen eines vereinbarten Hybrid-Trainings - Keine Weitergabe an Dritte.
Vertragsverhältnis
Die Nutzung der Trainingskleidung ist nicht zwingend an die Mitgliedschaft gebunden und richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
Im Rahmen des Trainings werden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere:
Muskelaktivität, Bewegungsdaten & Puls- und Herzfrequenz
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Optimierung des Trainings.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.